Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 27. Februar 2023 -3- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Die F. AG reichte am 3. November 2021 beim Stadtrat Q. ein Baugesuch für den Rückbau eines Einfamilienhauses und den Neubau einer Arealüberbauung, bestehend aus zwei Terrassenhäusern mit jeweils sechs 4.5 Zimmer-Wohnungen sowie einer Einstellhalle, auf der Parzelle Nr. aaa, X-Weg, Q. ein. Während der öffentlichen Auflage vom 7. Januar bis 7. Februar 2022 erhoben A. und B., C. und D. sowie E. gegen das Bauvorhaben Einwendung.