können. Zum einen geben sie Auskunft über die Anzahl und die Gültigkeitsdauer der bisher erteilten Lernfahrausweise der Kategorie A (Akten Strassenverkehrsamt, act. 16 f., 20). Zum anderen enthalten sie die Prüfungsberichte der praktischen Führerprüfungen (Akten Strassenverkehrsamt, act. 1, 3). In seiner Verfügung vom 24. Oktober 2022 führte das Strassenverkehrsamt zwar aus, die Beurteilung der Prüfungsexperten sei im vorliegenden Verfahren nicht massgeblich.