Strassenverkehrsamt, act. 31]; Beschwerde ans DVI vom 24. November 2022, S. 3 f. [Akten DVI, act. 31 f.]). Gegenteiliges führen jedenfalls weder das Strassenverkehrsamt noch das DVI aus. Mit Eingabe vom 27. Juli 2022 wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass sich keine Kopie der Bewertung der Führerprüfungen durch die Experten in den ihm zugesandten Administrativakten befinde.