Es ist unbestritten, dass dieses ihm mit Schreiben vom 18. Juli 2022 die Administrativakten mit folgenden Aktenstücken zur Verfügung stellte: Auszug aus dem IVZ betreffend Administrativmassnahmen, Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie A (bis 35 kW) vom 4. Juni 2022, (Begleit-)Schreiben des Beschwerdeführers vom 4. Juni 2022 sowie Schreiben des Strassenverkehrsamts vom 24. Juni 2022 betreffend Gewährung des rechtlichen Gehörs (Akten Strassenverkehrsamt, act. 22–26 [nachfolgend als ursprüngliche Verfahrensakten bezeichnet]; Schreiben des Rechtsvertreters vom 27. Juli 2022 [Akten Strassenverkehrsamt, act.