II. 1. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet die mit Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 24. Oktober 2022 angeordnete und mit Entscheid des DVI vom 6. Februar 2023 bestätigte Verweigerung des -6- Lernfahrausweises der Kategorie A (bis 35 kW). Nicht mehr zu prüfen ist hingegen, ob der Kanton Aargau dem Beschwerdeführer einen Lernfahrausweis der Kategorie A (bis 35 kW) zu erteilen hat, nachdem er seinen diesbezüglichen Antrag zurückgezogen und der Kanton Zug ihm im Übrigen einen entsprechenden Ausweis ausgestellt hat.