5. Am 19. resp. 28. Juni 2023 übermittelte das Strassenverkehrsamt den angeforderten aktuellen Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) zu den Administrativmassnahmen und Fahrberechtigungsdaten. In der Folge wurde der Beschwerdeführer ersucht, sich insbesondere zum Umstand zu äussern, dass er seit dem tt.mm. 2023 über einen im Kanton Zug erteilten Lernfahrausweis der Kategorie A verfüge. In seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2023 zog er seine Rechtsbegehren 2 und 4 zurück, erachtete sein Rechtsbegehren 3 als erfüllt, hielt jedoch an seinen Rechtsbegehren 1 und 5 fest.