3. Mit Schreiben vom 24. Juni 2022 stellte das Strassenverkehrsamt B._____ die Verweigerung der Erteilung des Lernfahr- bzw. Führerausweises der Kategorie A (bis 35 kW) in Aussicht, worauf dieser Akteneinsicht und eine Fristverlängerung beantragen sowie eine Stellungnahme einreichen liess. Mit Schreiben vom 19. August 2022 wurde ihm erneut das rechtliche Gehör zur beabsichtigten Massnahme gewährt. In der Folge liess er um Einsichtnahme in die "erweiterten Akten" und um eine entsprechende Fristerstreckung ersuchen. Am 6. September 2022 teilte ihm das Strassenverkehrsamt mit, dass die Akten seit Erlass des Schreibens vom 19. August 2022 nicht mehr erweitert worden seien.