Vielmehr scheint er sich der Verwerflichkeit seiner angehäuften Verlustscheinschulden bis heute nicht bewusst zu sein, wenn er mit Eingabe vom 4. Juli 2022 geltend machen lässt, gemäss dem jüngsten Registerauszug des Betreibungsamts Q. sei "der weitaus grösste Teil bezahlt" (act. 48), obwohl darauf weiterhin nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von rund Fr. 274'000.00 verzeichnet sind. Konkrete Anhaltspunkte, wonach die Verschuldung des Beschwerdeführers zu einem erheblichen Teil aus Gründen zustande gekommen wäre, die ihm objektiv betrachtet nicht vorzuwerfen wären, finden sich schliesslich weder in den Akten noch in den diesbezüglich unsubstanziierten Beschwerdevorbringen. Es ist