gesetzliche Vorschriften verstiess und behördliche Verfügungen missachtete (Art. 77a Abs. 1 lit. a VZAE). Hierfür wurde er in den Jahren 1995 bis 2017 32 Mal strafrechtlich verurteilt und zusammengezählt mit Bussen von Fr. 7'340.00, Geldstrafen von 220 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von zwei Monaten und 17 Tagen bestraft (siehe vorne lit.