Stand dieser Angaben ist der 29. Oktober 2021 (act. 61). Seit 2022, so der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 4. Juli 2022, bezahle er an das Betreibungsamt Geroldswil (act. 49 f.). Allerdings führt der nach wie vor in R. wohnhafte Beschwerdeführer mit keinem Wort aus, weshalb seine in Q. und R. registrierten aktenkundigen Schulden neuerdings durch Zahlungen an das Betreibungsamt der im Kanton Zürich liegenden Gemeinde Geroldswil sollten getilgt werden können. Entsprechend sind die mit Quittungen (act.