Wie aus den Akten hervorgeht (teilweise überschneidend bzgl. derselben Zahlungen: MI-act. 728 f., 730 ff., 761 f., 763 ff.; act. 58 ff.), hat der Beschwerdeführer zuhanden der Betreibungsämter Q. und R., wo seine aktenkundigen Schulden registriert sind, seit Januar 2019 diverse Zahlungen im Umfang von rund Fr. 100.00 bis rund Fr. 1'500.00 vorgenommen. Zusammengezählt belaufen sich diese auf rund Fr. 20'000.00 (rund Fr. 7'000.00 ans Betreibungsamt Q. gem. MI-act. 728 f. plus rund Fr. 13'000.00 ans Betreibungsamt R. gem. MI-act. 730 ff. und act. 58 ff.). Stand dieser Angaben ist der 29. Oktober 2021 (act. 61).