Per 2. Juni 2020 wies zwar das Betreibungsamt R., wohin der Beschwerdeführer am 1. Januar 2019 seinen Wohnsitz verlegt hatte, keine nicht getilgten Verlustscheine und "nur" zwei Forderungen mit laufender Pfändung gegen ihn aus. Jedoch waren zum selben Zeitpunkt seine in Q. registrierten Schulden auf 81 nicht getilgte Verlustscheine über zusammengezählt rund Fr. 274'000.00 angestiegen, bei einer offenen Betreibung (MI-act. 655 ff.).