4.2.2. 4.2.2.1. Vorliegend ist den Akten zu entnehmen, dass beim Betreibungsregisteramt Q. per 25. April 2005 noch keine nicht getilgten Verlustscheine gegen den Beschwerdeführer verzeichnet waren, bei einer offenen Betreibung und drei Forderungen mit laufender Pfändung (MI-act. 192). Per 10. April 2012 - 12 -