Gemäss den eingereichten Betreibungsregisterauszügen, jeweils vom 27. April 2022, waren zu diesem Zeitpunkt in R. drei nicht getilgte Verlustscheine über Fr. 8'454.05 sowie zwei offene Betreibungen, neun Forderungen mit laufender Pfändung und vier Forderungen mit laufender Verwertung gegen den Beschwerdeführer registriert (act. 55 ff.), während sich seine in Q. verzeichneten Schulden weiterhin auf 81 nicht getilgte Verlustscheine über Fr. 274'002.50 sowie eine offene Betreibung beliefen (act. 53 ff.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 22. Februar 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: