Danach wurde er wie folgt weiter verurteilt: - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft B. vom 29. September 2015 wegen Ungehorsams als Schuldner im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 583 f., Tatbegehung bereits im April und Mai 2015); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft B. vom 29. Januar 2016 wegen Ungehorsams als Schuldner im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 600.00 (MI-act. 589 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft B. vom 26. Oktober 2016 wegen Ungehorsams als Schuldner im Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act.