Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 15. Februar 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. A. wurde von der Gemeinde B. materiell unterstützt. Mit Entscheid vom 27. September 2021 hat der Gemeinderat B. die materielle Hilfe per 31. August 2021 eingestellt. Ziffer 2 des Beschlusses lautet wie folgt: a) Es wird festgestellt, dass das Guthaben der Gemeinde B. aus geleisteter materieller Hilfe gegenüber Herrn A., Stand 31. August 2021, Fr. 81'421.65 beträgt.