- 18 - In Anbetracht dessen, dass sich der Beschwerdeführer aufgrund der relativ kurzen Kündigungsfrist (im Vergleich zu ordentlichen Kündigungsfristen ausserhalb der Probezeit) mit der Suche einer neuen Stelle beeilen musste, falls er keine längere Arbeitslosigkeit riskieren wollte, dass die damalige Pandemielage die Stellensuche eher verkompliziert als vereinfacht haben dürfte, und erschwerend hinzukam, dass der Beschwerdeführer unter fragwürdigen Umständen sehr rasch aus dem Dienst der Regionalpolizei Q. und zuvor unmittelbar nach Abschluss der Ausbildungsphase aus dem Dienst der Stadtpolizei R. ausgeschieden ist, kann sich seine Stellensuche