Je nach den Umständen können die Bemühungen eines Arbeitnehmers zum Auffinden einer neuen Stelle während der Kündigungsfrist aufwendig sein, wobei die Intensität der Stellensuchbemühungen von der Arbeitsmarktlage sowie von den persönlichen Voraussetzungen des betroffenen Arbeitnehmers, insbesondere von seinem Alter und seinen beruflichen Fähigkeiten abhängt. Obschon der freigestellte Arbeitnehmer mehr Zeit für die Stellensuche zur Verfügung hat, können dessen Stellensuchbemühungen allein schon wegen der Notwendigkeit zur jederzeitigen Erreichbarkeit den Ferienzweck gleichermassen vereiteln (vgl. zum Ganzen STREIFF/VON KAENEL/RUDOLPH, a.a.O., Art. 329c N 11;