Dem Arbeitnehmer muss aber im Einzelfall jedenfalls der Beweis offenstehen, dass er die gesamte Freistellungsdauer für die Stellensuche brauchte und keine Möglichkeit hatte, den Wohnort zu verlassen und in die Ferien zu fahren, um sich zu erholen. Je nach den Umständen können die Bemühungen eines Arbeitnehmers zum Auffinden einer neuen Stelle während der Kündigungsfrist aufwendig sein, wobei die Intensität der Stellensuchbemühungen von der Arbeitsmarktlage sowie von den persönlichen Voraussetzungen des betroffenen Arbeitnehmers, insbesondere von seinem Alter und seinen beruflichen Fähigkeiten abhängt.