Danach sei ihm dafür lediglich ein Monat zur Verfügung gestanden. In dieser Zeit habe er intensiv nach einer Stelle suchen müssen, weshalb es ihm unmöglich gewesen sei, fünf Tage Ferien zu machen. Ferner sei der Ferienbezug von Seiten des Arbeitgebers nicht angeordnet worden. Soweit der Stadtrat der Auffassung sei, eine solche Anordnung sei nicht notwendig gewesen, liege er falsch.