In dieser Hinsicht erweckt vor allem der Kommentar zum Kraftraumbild Bedenken, wonach das Krafttraining den Beschwerdeführer vom Töten von Menschen abhalte, was noch mit dem Zusatz "tbh" (to be honest; als Marker für die Wiedergabe der eigenen Meinung) bestärkt wurde. Das Arbeitszeugnis ist jedoch kein Gesinnungszeugnis und darin dürfen deshalb nur problematische, die Eignung für einen Beruf in Frage stellende Charakterzüge angeführt werden, die sich tatsächlich negativ auf das dienstliche Verhalten des Beschwerdeführers ausgewirkt haben.