Welche konkreten Modelle an Schutzwesten welches Korps verwende, könne bestenfalls ein involvierter Polizist aus demselben Kanton erkennen. Vom gewöhnlichen Bürger könne hingegen nicht einmal erkannt werden, ob die Schutzweste aus Polizeibeständen oder privaten Beständen stamme. Auch könnten aus dem auf dem Polizeiposten der Regionalpolizei Q. aufgenommenen Bild abgesehen von den vom Stadtrat genannten Insidern keine Rückschlüsse auf den Aufnahmeort gezogen werden (Replik, S. 3). Junge Polizeibeamte würden in den sozialen Medien sehr präsent auftreten und dabei im Gegensatz zum Beschwerdeführer zum Teil auch klar identifizierbare Uniformen tragen.