Während die vom Beschwerdeführer präsentierten Vergleichsbilder von anderen Polizeiangehörigen auf sozialen Medien (Replik- Beilagen 12 und 13) ein positives, bevölkerungsnahes und erklärendes Bild der Polizei vermittelten, löse das martialische Gehabe des Beschwerdeführers Angst und Schrecken aus. Seine Bilder samt Kommentaren stünden für eine für einen Polizisten unangemessene Gewaltbereitschaft (Duplik, S. 5 f.). Sie hätten das Vertrauen des Stadtrats und des Kommandos der Regionalpolizei in den Beschwerdeführer und dessen Eignung für den Polizeiberuf zutiefst erschüttert.