Tiefer anzusetzen ist die Messlatte sodann bei Vorliegen eines Tendenzbetriebs (Betrieb, der unmittelbar und überwiegend politischen, konfessionellen oder sonst weltanschaulichen Zwecken dient), wo der Arbeitgeber zufolge einer gesteigerten Treuepflicht berechtigt ist, eine gewisse Identifikation mit seinen Zielen zu verlangen, die über blosse Loyalität hinausgeht. In diesem Zusammenhang wird auf einen Entscheid der Eidgenössischen Personalrekurskommission (VPB 65.95 vom 31. Mai 2001, Erw. 3)