II. 1. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet zum einen der Inhalt des vom Stadtrat Q. für den Beschwerdeführer ausgestellten Arbeitszeugnisses (Beschwerdeantwortbeilage 7), dessen letzter Absatz den Kündigungsgrund anführt, den der Beschwerdeführer aus dem Zeugnistext entfernt haben möchte, weil er sein berufliches Fortkommen erschwere. Zum anderen macht der Beschwerdeführer geltend, er habe Anspruch auf die monetäre Abgeltung seines fünf Tage umfassenden Ferienguthabens im Betrag von Fr. 1'527.10 (5 x Fr. 305.42), welches er trotz Freistellung während der Kündigungsfrist zufolge Stellenbewerbung nicht in natura habe beziehen können.