5. Mit Eingaben vom 5. April 2023 und 19. April 2023 verzichteten die Parteien sowohl auf eine mündliche Verhandlung als auch auf die Einreichung von Schlussätzen. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]) Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: