5. Nach weiterer Korrespondenz, die keine Einigung zwischen den Parteien brachte, forderte A. mit Schreiben vom 30. November 2021 einen anfechtbaren Entscheid des Stadtrats bezüglich seines Arbeitszeugnisses sowie der Auszahlung der Überstundenguthaben und nicht bezogenen Ferientage. -3- B. Am 1. Februar 2022 fasste der Stadtrat Q. den folgenden Beschluss: 1. Der Gleitzeitsaldo von 19,48 Stunden gilt als während der Freistellungsdauer von 1 Monat kompensiert. 2. Die aus der Nachtarbeit entstandene Ausgleichsruhezeit von 6,0 h gilt als während der Freistellungsdauer von 1 Monat eingehalten.