3. Die Auflösung seines Anstellungsverhältnisses akzeptierte A. Am Entwurf des ihm in der Folge zugestellten Arbeitszeugnisses verlangte er jedoch Verbesserungen, insbesondere die Weglassung des darin angeführten Kündigungsgrundes, an dessen Nennung die Personalfachstelle mit Mail vom 4. März 2021 festhielt. 4. Hinsichtlich der von A. zur Auszahlung verlangten Gleitzeit-, Überstundenund Ferienguthaben beschied ihm die Personalfachstelle in derselben Mail vom 4. März 2021, dass diese Guthaben per Austritt verfallen bzw. mit Freizeit während der Freistellung kompensiert worden seien.