2. Bei einem Gespräch vom 29. Januar 2021 wurde A. eröffnet, dass nicht beabsichtigt werde, sein Anstellungsverhältnis nach der Probezeit fortzuführen, wozu er Stellung nehmen konnte. Im Anschluss daran erhielt A. das schriftliche Kündigungsschreiben samt Rechtsmittelbelehrung überreicht, mit Auflösung des Anstellungsverhältnisses per 28. Februar 2021. Gleichzeitig wurde A. per sofort von sämtlichen dienstlichen Verpflichtungen freigestellt.