4.2.2. Die bei den Behörden des Kantons Solothurn im März und April 2018 eingeholten telefonischen Auskünfte sind blosse Erkundigungen. Wie die Beschwerdeführerin zutreffend ausführt, weisen die Aufzeichnungen der Klinik darauf hin, dass die angefragten Amtsstellen über wenig Informationen verfügten. Unabhängig davon kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit den telefonischen Anfragen bereits ein Kostenübernahmegesuch gestellt wurde. Mit einem Gesuch um Kostenübernahme wird um eine konkrete Leistung ersucht. Es besteht nicht der geringste Anhaltspunkt dafür, dass dies vorliegend erfolgt wäre.