Die Beiständin von A. teilte der Y. Klinik mit E-Mail vom 23. Februar 2018 mit, mit dessen Tod sei ihr Mandat aufgehoben und sie sei nicht mehr befugt, weitere Handlungen vorzunehmen. Für allgemeine Fragen sei die Gemeinde R. SO zuständig und finanzielle Fragen müssten mit dem Erbschaftsamt geklärt werden (Verwaltungsgerichtsbeschwerdebeilage 5). Entsprechend ihrem Ereignisprotokoll wurde der Y. AG von der ehemaligen Beiständin von A. am 1. März 2018 zudem telefonisch mitgeteilt, der letzte Wohnsitz sei in R. SO gewesen; im Weiteren wurde sie an die Amtsschreiberei S. SO verwiesen.