GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Auflage, Zürich 2020, Rz. 201 ff.). Zur Lückenfüllung zog das Verwaltungsgericht das Merkblatt "Medizinische Nothilfe/Finanzierungsfragen bei Touristinnen und Touristen und Durchreisenden" der SKOS heran, das sich seinerseits auf Art. 21 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger vom 24. Juni 1977 (ZUG; SR 851.1) stützt (Merkblatt, Ziffer 2.1). Gemäss dem Merkblatt können die medizinischen Leistungserbringer in eigenem Namen ein Gesuch um (subsidiäre) Kostengutsprache bzw. um Kostenübernahme für die Notfallbehandlung stellen (Merkblatt, Ziffer 1).