2. Das DGS, Generalsekretariat, beantragte in der Beschwerdeantwort vom 9. Mai 2022, die Beschwerde sei abzuweisen und die Verfahrenskosten im angefochtenen Entscheid seien auf Fr. 1'200.00 zu reduzieren. -4- 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 26. Oktober 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: