1. Der Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 4. Februar 2022 sei aufzuheben und der Kantonale Sozialdienst sei anzuweisen, die gemäss Quartalsabrechnung der Stadt X. vom 22. Juli 2022 geltend gemachten Behandlungskosten von A. in der Höhe von Fr. 53'736.20 zu übernehmen. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an das Departement Gesundheit und Soziales zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.