Während des gesamten Spitalaufenthalts war A. nicht ansprechbar. Am 20. Februar 2018 verstarb er in der Y. Klinik X.. Für die intensivmedizinische Komplexbehandlung entstanden Kosten von Fr. 53'736.20. Das Bezirksgericht Wels (A) stellte am 16. Mai 2018 fest, dass der Nachlass von A. überschuldet war.