Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 4. Februar 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Am 14. Februar 2018 wurde A. (geb. am […], von Bosnien und Österreich) in X. bewusstlos aufgefunden. Er wurde zur Behandlung zunächst ins Kantonsspital X. verbracht und anschliessend aufgrund eines dortigen Platzmangels auf die Notfallabteilung der Y. Klinik X. der Y. AG verlegt. Am 16. Februar 2018 errichtete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) S. für A. eine Beistandschaft.