des BVU, Abteilung Wald, und auch die Verhandlungsleiterin hätten festgestellt, dass der Rückbau noch nicht vollständig erfolgt sei; eine fehlerhafte Protokollierung liege nicht vor (Vorakten, act. 167). Auf dem Foto des Kaninchenstalls anlässlich des erstinstanzlichen Augenscheins (Vorakten, act. 31) ist im Übrigen erkennbar, dass der Kaninchenstall nicht beim Holzstrunk endet, sondern der Boden und das Dach der Baute (inkl. Stützen) noch weiter Richtung Hang gehen, bis etwa zu der Stelle, wo auch die Holzlagerung endet.