Auch sei auf dem Foto vom Augenschein im Baugesuchsverfahren erkennbar, dass der Kaninchenstall nicht beim Holzstrunk aufhöre, sondern der Boden und das Dach der ganzen Baute, inkl. Stützen, noch weitergingen, bis in etwa zu der Stelle, wo auch das "Podest" für die Holzlagerung ende. Deshalb sei davon auszugehen, dass Reste des vormaligen Kaninchenstalls, u.a. der Boden, nun der Holzlagerung dienten. Die Feststellung der Vorinstanz sei korrekt.