Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, hält vor Verwaltungsgericht überdies fest, anlässlich des vorinstanzlichen Augenscheins sei sogar noch kontrolliert worden, ob unter dem Holzlager kein Fundament mehr bestehe. Es sei festgestellt worden, dass noch eine Art Podest vorhanden sei und der Rückbau deshalb noch nicht vollständig erfolgt sei. Auch sei auf dem Foto vom Augenschein im Baugesuchsverfahren erkennbar, dass der Kaninchenstall nicht beim Holzstrunk aufhöre, sondern der Boden und das Dach der ganzen Baute, inkl. Stützen, noch weitergingen, bis in etwa zu der Stelle, wo auch das "Podest" für die Holzlagerung ende.