7.1.2. Die Vorinstanz stellte dagegen fest, beim Kaninchenstall sei das Fundament noch nicht vollständig zurückgebaut, es bestehe noch eine Art Podest. Am Augenschein habe der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer auf die Frage, wo sich der Kaninchenstall befunden habe, geantwortet, dies sei dort gewesen, wo sich nun die blaue Blache und das Holzlager befänden. - 15 -