pots mit verschiedenen Baumaterialien", "verschiedene Elemente der Gartengestaltung" oder "Grüngutdeponie" verwendet werden mussten. Zusammen mit der Fotodokumentation und vor dem Hintergrund des durchgeführten Augenscheins, an welchem die Beschwerdeführerin teilgenommen hatte und eine Bestandesaufnahme getätigt worden war, musste den Beschwerdeführern aber klar sein, um was es alles ging.