Die Beschwerdeführer reagierten darauf nicht. In der Abweisungsverfügung vom 27. Juli 2020 sprach das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, schliesslich explizit von den Terrainveränderungen bzw. den vier bereits erstellten Stufen (welche mittels Stellriemen und eingeschlagenen Eisenrohren gesichert wurden), von einem Kaninchenstall, einem Holzlattenzaun, einem Maschendrahtzaun (Abgrenzung zur Parzelle Nr. bbb), einem mit Betonplatten befestigten Gehweg, einem Wassertank, einem Holzpodest, einer Grüngutdeponie, von Depots mit verschiedenen Baumaterialien sowie verschiedenen Elementen der Gartengestaltung, von einer Vogeltränke und von einem Kleintierstall (vgl. Vorakten, act.