Anlässlich des Augenscheins ergab eine erste Einschätzung, dass sämtliche erstellten Bauten und Anlagen (inkl. Gartengestaltungen) im Wald, am Wald und in der Landwirtschaftszone nicht bewilligungsfähig sind. Das Kurz-Protokoll des Augenscheins inkl. der Fotodokumentation wurde den Anwesenden nach dem Augenschein sodann zugestellt, damit diese innert 10 Tagen allfällige Ergänzungen und Anmerkungen anbringen konnten (vgl. Vorakten, act. 55). Die Beschwerdeführer reagierten darauf nicht.