3.2. Gemäss § 16 Abs. 1 DelV erstattet das sachzuständige Departement Vernehmlassungen an Rechtsmittelinstanzen, wenn es das jeweilige Verfahren instruiert hat bzw. wenn es den vorgängigen Entscheid gefällt und der Regierungsrat diesen Entscheid im Rechtsmittelverfahren geschützt hat. Ein solcher Fall liegt hier vor: Gestützt auf § 63 BauG wies das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, das Baugesuch mit Verfügung vom 27. Juli 2020 im erstinstanzlichen Verfahren ab und ordnete die Herstellung des rechtmässigen Zustands an; der Gemeinderat eröffnete diesen Entscheid und verwies in seinem Beschluss vom 31. August 2020 vollumfänglich auf den Entscheid des BVU.