Eventualiter sei in Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde die Sache an den Gemeinderat Q._____ und das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, zur erneuten Beurteilung zurückzuweisen. Subeventualiter sei in Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Beschluss des Regierungsrates vom 26. Januar 2022 wie folgt neu zu fassen: