1. Der Beschluss des Regierungsrates vom 26. Januar 2022 sowie die damit zusammenhängenden Verfügungen der Gemeinde Q._____ (Bauverweigerung) vom 31. August 2020 (Baugesuch Nr. 2020-032) sowie des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen vom 27. Juli 2020 (BVUAFB Nr. 20.1293) seien aufzuheben. 2. In Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei die Sache an die Vorinstanz zur erneuten Beurteilung zurückzuweisen.