Mit Verfügung vom 27. Juli 2020 wies das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, das Baugesuch ab und verlangte die Herstellung des rechtmässigen Zustands. Mit Entscheid vom 31. August 2020 eröffnete der Gemeinderat den Entscheid des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, und ordnete den Rückbau an. B. Auf Beschwerde von A._____ und B._____ hin fällte der Regierungsrat am 26. Januar 2022 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist und daher abgeschrieben wird.