A. Mit Schreiben vom 14. April 2020 forderte die Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Q._____ A._____ und B._____, Eigentümer der Parzelle Nr. aaa, auf, für die auf ihrer Parzelle vorgenommenen Geländeanpassungen / Terrassierungen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Das entsprechende Baugesuch wurde am 10. Mai 2020 eingereicht. Während der öffentlichen Auflage vom 12. Juni bis 13. Juli 2020 gingen keine Einwendungen ein. Der Gemeinderat unterbreitete das Baugesuch am 8. Juni 2020 dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, zur Beurteilung der kantonalen Prüfbelange.