Dass der Beschwerdeführer diesbezüglich geltend macht, er sei nie Darlehensnehmer gewesen, sondern habe lediglich als kontaktanbahnende Vertrauensperson zwischen M. und Dr. C. agiert, wirkt dabei äusserst unglaubwürdig. Denn einerseits ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen er – sollte seine Darstellung der Wahrheit entsprechen – es hätte akzeptieren sollen, als "Borrower" im Vertrag aufgeführt zu werden, und weshalb er den Vertrag eigenhändig hätte unterzeichnen sollen.