Ein gewichtiges Indiz dafür, dass zumindest die Kapitalerhöhung fremdfinanziert wurde, besteht denn auch im "Loan Agreement" (Darlehensvertrag), welches der Beschwerdeführer und M. ausweislich der Akten am 22. Juni 2009 mit Dr. C. abgeschlossen haben. Gemäss Wortlaut dieser (auch vom Beschwerdeführer in der Rolle als "Borrower" unterzeichneten) Vereinbarung, sollte der von Dr. C. ausgeliehene Darlehensbetrag von - 17 -